Infos über die Berufsunfähigkeitsabsicherung für Zahnärzte
Gruppenversicherung der Bundeszahnärztekammer in der Berufsunfähigkeitsversicherung:
Die Bundeszahnärztekammer hat unter Führung der Versicherungsstelle für Zahnärzte GmbH einen Gruppenversicherungsvertrag geschlossen, in dem sich alle Zahnärzte mit besonderen Vorteilen privat gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern können. Dadurch erhalten Zahnärzte und sogar Studenten der Zahnmedizin ein optimales Angebot.
Die wesentlichen Vorteile des Gruppenversicherungsvertrages sind:
1. Ein optimales Preis-Leistungs-Verhältnis:
Durch den rabattierten Beitrag können sich Zahnärzte/innen sehr günstig absichern. Dazu ein Beispiel mit einer 30-jährigen Zahnärztin, 2.500,- € monatlicher Rente, Endalter 67
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Versicherer/Tarif
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Monatlicher Zahlbeitrag
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Gruppenvertrag der Bundeszahnärztekammer
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83,00 €
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Hannoversche
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84,09 €
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Stuttgarter
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96,16 €
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Condor
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86,55 €
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Deutsche Ärzteversicherung
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90,80 €
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Baloise
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90,88 €
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Volkswohlbund
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90,90 €
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HDI
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92,09 €
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LV 1871
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93,45 €
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Würnberger
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94,62 €
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Europa
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95,41 €
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Cosmos
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99,15 €
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Alte Leipziger
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116,92 €
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Allianz
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120,15 €
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HUK24
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155,21 €
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(Quelle: Morgen & Morgen Vergleichsprogramm, Tarifauswahl mit AU- und Infektionsklausel, 06/2026)
Die Beitragsunterschiede im Marktvergleich sind enorm. Er zeigt auf, wie vorteilhaft der Gruppenversicherungstarif der Bundeszahnärztekammer ist.
2. Stark vereinfachte Gesundheitsprüfung:
Im Wesentlichen wird nur die Frage gestellt, ob man in den letzten drei Jahren wegen Beschwerden des Bewegungsapparates, der Psyche, des Herzens und Kreislaufs, Zuckerkrankheit, Schlaganfall oder Krebs in ärztlicher Behandlung war und ob man Medikamente einnimmt.
Normalerweise werden 12 Fragen gestellt, die einen Zeitraum von 10 Jahren umfassen. Die Gefahr, dabei etwas zu vergessen und nicht anzugeben, ist vorhanden. Der Versicherer würde dann ggf. im Leistungsfall eine Leistung verweigern.
Durch die sehr eingeschränkten Fragen können sich auch Zahnärzte/innen mit leichten Vorerkrankungen versichern.
3. Beitrags- und Leistungsvorteile gegenüber älteren Verträgen:
Auch wenn schon eine Berufsunfähigkeitsabsicherung besteht, lohnt sich eine Überprüfung, denn durch die günstige Kalkulation können Zahnärzte Beiträge sparen und Bedingungen optimieren.
Ein Beispiel zeigt:
Mehr als 14.500,- € Ersparnis!
Eine 51-jähre Kieferorthopädin hat bis zum Endalter 65 im Jahr 2005 eine selbständige BU bei einem namhaften Versicherer abgeschlossen. Auf Grund der dynamischen Anpassungen beträgt die Rente mittlerweile 2.412,- € und der monatliche Beitrag 141,11 €. Durch die Neuberechnung mit dem Gruppenvertrag der BZÄK konnte der Beitrag auf 88,- € (!) bei gleicher Rente und Laufzeit gesenkt werden. Durch die Kündigung beim alten Versicherer hat sich noch ein sog. Rückkaufwert von 5.578,88 € ergeben. Wenn man nun die monatliche Beitragsersparnis auf die nächsten 14 Jahre mit dem Rückkaufwert addiert, so beträgt die Gesamtersparnis 14.501,36 € (!) Das ist aber nur die Beitragsseite.
Die Kundin hat zudem noch den besseren hochwertigen Versicherungsschutz. Wir erstellen Ihnen einen Bedingungsvergleich zwischen Ihrem alten Vertrag und den Bedingungen des neuen Vertrags, wo man sehr leicht die Vorteile erkennen kann.