Zahnarztpraxen werden Opfer von Cyberkriminellen

Der BKA-Präsident Holger Münch hat vor Cyberkriminellen gewarnt, die vermehrt Arzt- und Zahnarztpraxen angreifen, was massive Auswirkungen haben kann.

„Die Bedrohung durch Cybercrime steigt seit Jahren und verursacht teils massive wirtschaftliche und gesellschaftliche Schäden“, sagte Münch den Zeitungen der Funke Mediengruppe.
Häufiger als früher zielten Cyberkriminelle auf öffentliche Verwaltungen, Hochschulen und Arztpraxen ab. „Auch diese Angriffe können massive Auswirkungen haben, wenn etwa Verwaltungen über Wochen arbeitsunfähig sind.“

Die HDI Versicherung beschreibt in der Cyber Studie 2023 die Hauptursachen für Cyberangriffe:

 

Als Praxisinhaber können Sie sich durch gezielte Prävention und/oder mit einer Versicherungslösung vor Cyberangriffen schützen.
Präventionsmaßnahmen sind u. a.

  • Sicherheitsupdates auf Servern und Clients möglichst zeitnah zu installieren.
  • Möglichst alle Geräte, die Zugang zum Internet haben, müssen geschützt werden. Altgeräte ohne Sicherheitsupdates sind vom Netzwerk zu trennen.

(Quelle: HDI Cyber Studie 2023)

 

Sind Cyberversicherungen sinnvoll?
Die Leistung einer Cyberversicherung geht weit über die reine Versicherungsleistung hinaus.
Grundsätzlich leistet eine Cyberversicherung in den Bereichen Schadensprävention, Notfallhilfe und der reinen Versicherungsleistung:

Das Besondere an einer Cyberversicherung ist, dass der Praxisinhaber in Form der Mitarbeiterschulungen also schon dann eine Leistung erhält, wenn noch gar kein Versicherungsfall eingetreten ist:

  • Kurze, spannende Online-Trainings vermitteln grundlegendes Wissen rund um Cybersicherheit
  • Simulierte Phishing-E-Mails testen das Erlernte der Mitarbeitenden in der Praxis und verankern das Sicherheitswissen
  • Zertifikate dokumentieren Lernerfolge und dienen als Nachweis für Versicherungen oder Behörden

Die Schulungen laufen so lange, wie der Versicherungsvertrag besteht.

Die Kosten einer Cyberversicherung:

Der Beitrag ist grundsätzlich abhängig vom Praxisumsatz, der Höhe der Selbstbeteiligung und der gewünschten Versicherungssumme.
Ein Beispiel: Bei einem Honorarumsatz der Praxis in Höhe von 500.000,- €, einer Selbstbeteiligung von 1.000,- € und einer Versicherungssumme von 100.000,- e beträgt der Jahresbeitrag lediglich 408,17 € (inkl. Steuer)