Elementarschadenabdeckung zwingend notwendig in der Praxisinventarversicherung

Das jüngste Hochwasser hat eindeutig aufgezeigt, dass jede Zahnarztpraxis auch eine Versicherung gegen Elementarrisiken haben sollte. Die Schäden bei den betroffenen Praxen liegen meistens im sechsstelligen Bereich. Damit nach solchen Schäden kein zusätzlicher Ärger mit der Versicherung aufkommt, sollte der Versicherungsschutz im Vorfeld klar und eindeutig geklärt sein. Dabei gibt es insbesondere zwei Punkte, bei denen der Versicherer im Leistungsfall gerne den Rotstift ansetzt und Kürzungen vornimmt: Unterversicherung und die Zeitwertklausel

 

Eine Praxisinventarversicherung leistet dann, wenn ein Schaden durch eine der versicherten Gefahren Einbruchdiebstahl, Feuer, Sturm, Leitungswasser, Glasbruch, unbenannte Gefahren und Elementargefahren eingetreten ist. Die Versicherungssumme soll dem Wert der Praxiseinrichtung zu Neupreisen entsprechen. Doch hier fangen die ersten Probleme schon an. Wer überprüft regelmäßig, ob der Versicherungswert der Praxiseinrichtung mit der Versicherungssumme noch übereinstimmt? Ist bei eventuellen Neuanschaffungen die Versicherungssumme angepasst worden? In der Realität kommt es leider häufig vor, dass die Werte teilweise erheblich voneinander differieren. Dann droht im Schadensfall eine Unterversicherung mit erheblichen finanziellen Folgen.

Ein Beispiel: Angenommen der Praxiswert beträgt 300.000,- €, die Versicherungssumme beläuft sich lediglich auf 200.000,- €. Bei einem eingetretenen Schaden von 100.000,- € werden auch lediglich 2/3 des Schadens ersetzt, das heißt rund 66.000,- €. Mehr als 33.000,- € müsste der Zahnarzt / die Zahnärztin in diesem Beispiel aufgrund der Unterversicherung selbst bezahlen. Überprüfen Sie Ihren Versicherungsschutz auf die Höhe der Versicherungssumme und darauf, ob der Versicherer einen Unterversicherungsverzicht anbietet! Dies beseitigt alle Unklarheiten und Diskussionen im Leistungsfall.

Um eine Unterversicherung zu vermeiden, bietet sich neben der üblichen und im Markt vorherrschenden Taxierung nach dem Versicherungswert, Modelle an, die die Prämie nach dem jährlichen Honorarumsatz bemessen. Dies hat den erheblichen Vorteil, dass die Praxis nie unterversichert ist – auch nicht in der Betriebsunterbrechung – da der Umsatz jährlich gemeldet wird. Insbesondere dann, wenn die Betriebsunterbrechung mit identischer Versicherungssumme wie der Praxisinventarwert versichert wird, droht eine Unterversicherung im Schadensfall. In der Praxis ist das leider häufig der Fall. Überprüfen Sie deshalb Ihren Versicherungsschutz und passen ihn ggf. an.

Ein weiteres Problem ist die häufig anzutreffende Zeitwertklausel (40%-Klausel), die zu beträchtlichen Leistungskürzungen führen kann. In den Bedingungen steht: Versicherungswert der Betriebseinrichtung ist der Neuwert – Neuwert ist der Betrag, der aufzuwenden ist, um Sachen gleicher Art und Güte im neuwertigen Zustand wiederzubeschaffen. Ersetzt wird allerdings nur der Zeitwert, falls er weniger als 40% des Neuwertes beträgt. Dies tritt insbesondere bei Praxen zu, wo die Betriebseinrichtung älter als 10 Jahre ist. Bei Computern etc. kann dieses Problem natürlich schon wesentlich früher eintreten. Verstärkt wird diese Thematik noch dadurch, dass es keinen wirklichen Markt gibt, um Betriebseinrichtungen nach dem Zeitwert tatsächlich bewerten zu lassen. Üblicherweise werden die Werte durch einen Sachverständigen bestimmt. Dabei hat sich gezeigt, dass der Zeitwert sehr schnell erreicht ist und insofern erhebliche Deckungslücken für den Zahnarzt / die Zahnärztin bestehen.

 

Des Weiteren haben einige Praxen keine Elementarschadenversicherung! Selbst wenn die Praxis nicht im Erdgeschoss liegt, kann das Wasser in den Keller laufen und hier erhebliche Schäden am Kompressor etc. anrichten. Wenn – wie aktuell im Kreis Ahrweiler der Fall – die Schäden so groß sind, dass kein Strom und Wasser zur Verfügung steht, kommt es zu einer versicherten Betriebsunterbrechung.

Sie sollten sich mit dem Einschluss der Elementargefahren beeilen, da die Versicherer ggf. in der Zukunft den Einschluss auf Grund der gestiegen Gefahr in bestimmten Gebieten nicht mehr zulassen.

Naturgefahren: Wärmere Luft kann mehr Wasser aufnehmen. Viel spricht dafür, dass sich Naturkatastrophen in Deutschland künftig noch öfter ereignen werden. Grund ist natürlich der Klimawandel.  „Auf Basis der Beobachtungen ist es empfehlenswert, sich auf eine Zukunft mit mehr extremen Wetterphasen vorzubereiten“, warnt Thomas Deutschländer, Experte des Deutschen Wetterdienstes (DWD). Das heißt: mehr und heftigere Stürme, häufigere Phasen von Trockenheit und vor allem mehr Regen. Die Erklärung dafür ist relativ einfach. Je stärker sich die Luft erwärmt, desto mehr Feuchtigkeit kann sie aufnehmen. Ein Grad Temperaturanstieg bedeuten rund sieben Prozent mehr Wasser. Seit Beginn der Wetteraufzeichnungen im Jahr 1882 ist die Durchschnittstemperatur in Deutschland um 1,4 Grad Celsius gestiegen. Die mittlere jährliche Niederschlagsmenge hat seitdem um rund zehn Prozent zugelegt.

 

Ralf Seidenstücker (Jahrgang 1968) ist Vorstand und Teilhaber der nucleus AG sowie Geschäftsführer der Versicherungsstelle für Zahnärzte GmbH. In dem Unternehmen ist er für Vertrieb und Marketing zuständig.

 

Er hat in Köln Betriebswirtschaft studiert und ist seit 25 Jahren im Versicherungswesen tätig. Durch die spezialisierte Ausrichtung auf die Zahnärzteschaft ist die nucleus AG in den vergangenen Jahren für ihre Leistungen mehrfach ausgezeichnet worden.

Die Versicherungsstelle für Zahnärzte GmbH kooperiert mit der Bundeszahnärztekammer und mit diversen Landeszahnärztekammern. Mehr erfahren Sie unter www.versicherung-zahnaerzte.de

 

Als Versicherungsmakler bieten wir die komplette Bandbreite des Marktes und haben einige Deckungskonzepte für die Zahnärzteschaft entwickelt.