Wenn man bestimmte Regeln beachtet, ist die Frage grundsätzlich mit „Ja“ zu beantworten.

1. Die Wahl des Versicherers:

In der Regel sind Zahnärzte/innen privat krankenversichert. Da dies ein Bündnis auf Lebenszeit ist, sollte man sich von Beginn an für einen finanzstarken Versicherer entscheiden. Die Finanzstärke wird häufig getestet und es gibt große Unterschiede. Grundsätzlich kann gesagt werden, dass ein finanziell solides Unternehmen auch langfristig stabilere Beiträge ausweisen wird.

Ein Auszug aus einem aktuellen Rating zeigt die Unterschiede: (5 Sterne = Beste Bewertung)

AnbieterM&M PKV - Unternehmensrating
Allianz*****
AXA**
Barmenia*
Central***
Continentale*
Debeka****
Deutscher Ring****
DKV**
Gothaer**
Hallesche****
HUK-Coburg*
Inter***
Signal****
UKV**
Universa***

Quelle: Morgen&Morgen, KV-Unternehmensrating, Stand 2017

Darüber hinaus kann man durch das „Vertragsmanagement“ während der Laufzeit über die Jahre hinweg viele Beiträge sparen, die zur gezielten Beitragsreduktion im Alter eingesetzt werden können.

2. Tarifoptimierung sehr empfehlenswert:

§ 204 VVG bietet die Möglichkeit, in einen günstigeren Tarif bei der gleichen Versicherungsgesellschaft unter Mitnahme der Altersrückstellungen, ohne erneute Gesundheitsprüfung zu wechseln. Im Bereich der Zahnärzteschaft gibt es allerdings keine große Tarifvielfalt, sodass ein Tarifwechsel nur bedingt überhaupt in Frage kommt. Dennoch gibt es häufige Optimierungsmöglichkeiten, die wir im Folgenden aufzeigen möchten.

2.1. Skonto bei jährlicher Zahlunsweise

Viele Gesellschaften geben z. B. ein Skonto zwischen 1% bzw. 4%, wenn man den Beitrag jährlich im Voraus zahlt. Auch bei halbjährlicher oder quartalsweiser Zahlung können Skonti gewährt werden.

Skonto bei jährlicher Zahlungsweise:

GesellschaftSkonto
Inter4%
Barmenia4%
Allianz4%
Axa2%
Hallesche3%
DKV3%
Universanein
Signal-Iduna1%
Deutscher Ring1%
Continein
Gothaer4%
Hanse Merkur3%
Mannheimer4%
Arag3%
HUK-Coburg2%

Bei den derzeitigen Zinssätzen von Banken ist die Vorauszahlung bei entsprechendem Skonto sicherlich alternativlos, wenn die Liquidität vorhanden ist.

2.2. Vorauszahlungsmodell:

Durch das sogenannte Vorauszahlungsmodell lassen sich zusätzlich Steuern sparen:

Seit dem Jahr 2010 sind die Beiträge zu Basis-, Kranken- und Pflegeversicherung in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar – und zwar in dem Jahr, in dem sie gezahlt wurden. Daraus ergeben sich für die Steuererklärung wichtige Aspekte. Denn ein Steuervorteil ist auch dann möglich, wenn die Beiträge im Voraus für kommende Jahre gezahlt werden. Absetzbar sind Vorauszahlungen bis zur 2,5-fachen Höhe des laufenden Jahresbeitrages.

Der Beitrag für die private Krankenversicherung ist also in dem Jahr anteilig absetzbar, in dem er geleistet wird. In den Folgejahren profitiert man davon, dass die übrigen Versicherungsbeiträge zum Beispiel für Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen steuerlich geltend gemacht werden können. Das wäre ausgeschlossen, wenn man seine Krankenversicherungsbeiträge jährlich zahlen würde, denn dann würden die zur Verfügung stehenden Freibeträge von 2800,- € für Freiberufler vollständig ausgefüllt werden. Durch die Vorauszahlung belasten jedoch keine Krankenversicherungsbeiträge diesen Teil, sodass der Freibetrag für diese Versicherungen zur Verfügung steht.

2.3. Erhöhung der Selbstbeteiligung:

Eine Erhöhung der Selbstbeteiligung kann ebenfalls sinnvoll sein. In der Praxis kommt es vor, dass die Beitragsersparnis größer ist, als die Erhöhung der Selbstbeteiligung. Insofern geht man eigentlich kein Risiko ein. Darüber hinaus sehen die Tarife häufig Beitragsrückerstattungen vor, wenn man keine Leistungen in Anspruch nimmt. Allerdings beteiligt sich das Finanzamt nur anteilig an den Beiträgen und nicht an den Kosten. Insofern muss sich die Erhöhung der Selbstbeteiligung auch nach Steuern rechnen.

2.4 Beispiel einer Optimierung:

Welche Möglichkeiten eine Tarifoptimierung bietet, zeigt nachfolgendes Beispiel, welches über unser Unternehmen bearbeitet wurde.

Dr. N.N., 54 Jahre, mit Sohn versichert, aktueller Monatsbeitrag: 675,31 €

Umstellung in den Arzttarif mit einer Erhöhung der Selbstbeteiligung von 255,- € auf 1.100,- €. Ansonsten verbesserte Leistungen. Ersparnis 803,- €

Neuversicherung des Sohnes bei einer anderen Gesellschaft mit verbessertem Versicherungsschutz. Ersparnis 579,- €

Umstellung auf jährliche Zahlungsweise, Ersparnis 243,- €

Durch das Vorauszahlungsmodell konnte eine steuerliche Ersparnis von 1.340,- € erzielt werden

Gesamtersparnis: 2.965 € oder 36%.

Durch das gezielte „Vertragsmanagement“ konnte also eine erhebliche Ersparnis generiert werden. Wenn diese nun gezielt angespart wird, ergibt sich ein stattliches Polster, um ggf. anfallende höhere Beiträge im Alter aufzufangen.

Eine empfehlenswerte Möglichkeit sind die sogenannten Beitragsentlastungstarife zur gezielten Reduktion des Monatsbeitrags. Diese Tarife beginnen in der Regel ab dem 65. Lebensjahr, können aber auf Wunsch schon vorher starten. Sie garantieren eine monatliche Entlastung ab dem 65. Lebensjahr oder früher und sind Teil der Altersversorgung! Dafür ist ein zusätzlicher Beitrag erforderlich. Diesen können Sie genauso prozentual steuerlich absetzen, wie den Beitrag für Ihre PKV i. d. R. zwischen 80 und 90%. Die monatliche Entlastung ab Alter 65 ist dagegen steuerfrei. Insofern sind Beitragsentlastungstarife sehr lohnenswert.

Bei Zahnärzten kompensiert der Tarif den fehlenden Zuschuss der Versorgungswerke zur privaten Krankenversicherung, der von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird

Die Beitragsentlastungstarife bieten häufig die einzige Möglichkeit steuerfinanziert Altersvorsorge aufzubauen, wenn die Höchstbeiträge in der sog. Schicht 1 durch die Beiträge zum Versorgungswerk oder private Basisrentenversicherungen ausgeschöpft sind.

Dazu ebenfalls ein Beispiel:

Ein fünfzigjähriger Zahnarzt investiert einen Betrag in Höhe von 10.000,- € einmalig in die BE-Tarif bei der Allianz Krankenversicherung

Steuerlich können 85% abgesetzt werden, d. h. er hat eine Steuerersparnis von 4.100,- € (Spitzensteuer / Kirche). Effektiv beträgt der Beitrag also nur ca. 5.900,- €

Die garantierte lebenslange Beitragsersparnis beträgt 94,20 € monatlich ab Alter 65, d. h. 1.130,40 € p. a. Der sog. „Breakeven“ liegt also bei nur gut 5 Jahren.

Fazit: Wenn konsequent das „Vertragsmanagement“ über die gesamte Laufzeit der privaten Versicherung beachtet wird, kann man dadurch erhebliche Beitragseinsparungen generieren. Wenn diese nicht konsumiert, sondern z. B. in Beitragsentlastungstarife angespart werden, wird ein erhebliches Guthaben aufgebaut, um ggf. höhere Beiträge im Alter entgegen zu wirken.