Die betriebliche Krankenversicherung (bkV) erfreut sich weiter wachsender Beliebtheit. Ende 2018 waren rund 760.000 Arbeitnehmer auf diese Weise versichert. Die Zahl der Unternehmen, die ihren Mitarbeitern diese Zusatzleistung anbieten, hat sich zwischen 2015 und 2018 auf rund 7.700 verdoppelt.
Damit ist die bKV ein bedeutsames Instrument bei der Werbung um qualifizierte Arbeitskräfte – angesichts der demografischen Entwicklung und dem mit ihr verbundenen Fachkräftemangel ein nicht zu unterschätzender Faktor. Ob Unternehmen qualifizierte Fachkräfte anwerben und dauerhaft an sich binden können, hängt in Zukunft immer stärker davon ab, welche Zusatzleistungen sie anbieten. Mit einer bKV signalisieren die Betriebe, dass sie die Bedürfnisse ihrer Mitarbeiter ernst nehmen. (Quelle: PKV Verband)
Wie funktioniert eine bKV?
Die Einführung einer betrieblichen Altersversorgung ist einfach. Zuerst wird ein Rahmenvertrag zwischen einem Versicherer und dem Arbeitgeber geschlossen. Dieser regelt die versicherten Leistungen und die Beiträge. Der Arbeitgeber wird also Versicherungsnehmer, die Angestellten sind die versicherten Personen. Der Arbeitnehmer erhält die Versicherungspolice und rechnet Leistungen direkt mit dem Versicherer ab, so dass der Arbeitgeber dadurch keinen zusätzlichen Aufwand hat. Die Beiträge werden i. d. R. vom Arbeitgeber gezahlt und stellen Arbeitslohn dar. Die Versteuerung und die Lohnnebenkosten trägt ebenfalls der Arbeitgeber. Auf Grund der Gleichbehandlung müssen alle Arbeitnehmer in den Genuss einer betrieblichen Krankenversicherung kommen.
Welche Leistungen können versichert werden?
Je nach Versicherer steht ein unterschiedlich großes Potpourri an Leistungen zur Verfügung, welche individuell je nach Bedürfnis zusammengestellt werden kann. So gibt es eine Auswahl z. B. von Tarifen für Zahnersatz- und behandlung, stationäre Leistungen, Vorsorge, Heilpraktiker, Auslandsreisekrankenversicherung, etc.
Welche Vorteile haben Arbeitnehmer?
Es besteht ein sofortiger Versicherungsschutz ohne eine Gesundheitsprüfung! D. h. die üblichen Wartezeiten oder Zahnstaffeln speziell bei Zahntarifen entfallen.
Bei Bezug von Eltergeld, Familienpflege oder längerer Arbeitsunfähigkeit bleibt der Anspruch auf Leistungen bestehen und es müssen keine Beiträge bezahlt werden.
Des Weiteren können sich Familienangehörige ebenfalls über den Rahmenvertrag versichern. Im Vergleich zu Einzeltarifen sind die Beiträge wesentlich günstiger.
Welche Vorteile hat der Arbeitgeber?
Der Arbeitgeber erreicht durch die Einführung einer betrieblichen Krankenversicherung eine höhere Mitarbeitermotivation- und bindung. Die Fluktation wird geringer und die Attraktivität als Arbeitgeber für neue qualifizierte Mitarbeiter gesteigert. Speziell durch Zahntarife kann das Erscheinungsbild der Mitarbeiter/innen u. U. verbessert werden.
Neuer interessanter Tarif speziell für Zahnarztpraxen:
Der(die) Mitarbeiter(in) kann auf ein jährliches Zahnbudget zurückgreifen, welches im Bereich Zahnersatz, Zahnbehandlung, Zahnprophylaxe und Kieferorthopädie genutzt werden kann. Voraussetzung ist eine Mitarbeiteranzahl von 5 (inkl. Teilzeitkräfte) Alle Arbeitnehmer sind obligatorisch zu versichern.
Das Budget hierfür beträgt 500,- € bis 5.000,- € und wird zu 100% erstattet.
Da die Leistungserbringung- und abrechnung von der Zahnarztpraxis erfolgen kann, kann die betriebliche Krankenversicherung im Ergebnis aufwandneutral für den Inhaber gestaltet werden. Es entsteht ein echtes Win-Win-System.
Die Beiträge sind wie folgt:
Jährliche Erstattungsleitung | Monatsbeitrag |
---|---|
500,- € | 10,40 € |
1.500,- € | 20,90 € |
2.500,- € | 28,30 € |