Private Krankenversicherung

In der Regel sind Zahnärzte/innen privat krankenversichert. Da dies ein Bündnis auf Lebenszeit ist, sollte man sich für einen finanzstarken Versicherer entscheiden. Die Finanzstärke wird häufig getestet. Hier ein Auszug aus einem aktuellen Rating:

 

M&M Rating KV-Unternehmen

Anbieter M&M KV-Unternehmensrating
Allianz
AXA
Barmenia
Central
Continentale
Debeka
Deutscher Ring
DKV
Gothaer
Hallesche
HUK-Coburg
Inter
Signal
UKV
Universa
Quelle: Morgen&Morgen, KV-Unternehmensrating, Stand 04/2016

 

Tarifoptimierung sehr empfehlenswert:

§ 204 VVG bietet die Möglichkeit, in einen günstigeren Tarif bei der gleichen Versicherungs-gesellschaft unter Mitnahme der Altersrückstellungen, ohne erneute Gesundheitsprüfung zu wechseln. Im Bereich der Zahnärzteschaft gibt es allerdings keine große Tarifvielfalt, sodass ein Tarifwechsel nur bedingt überhaupt in Frage kommt. Dennoch gibt es häufige Optimierungsmöglichkeiten durch eine Erhöhung der Selbstbeteiligung bzw. Änderung der Zahlungsweise. Viele Gesellschaften geben z. B. ein Skonto zwischen 3% bzw. 4%, wenn man den Beitrag jährlich im Voraus zahlt.

 

Skonto bei jährlicher Zahlungsweise

Gesellschaft Skonto
Inter 4%
Barmenia 4%
Allianz 4%
AXA abhängig vom Tarif
Hallesche 3%
DKV 3%
Universa nein
Signal-Iduna 4%
Deutscher Ring 3%
Continental nein
Gothaer 4%
Hanse Merkur (VUV) 3%
Mannheimer 4%
ARAG 3%
Stand 04/2016

Bei den derzeitigen Zinssätzen von Banken ist die Vorauszahlung bei entsprechendem Skonto sicherlich alternativlos, wenn die Liquidität vorhanden ist.

 

Vorauszahlungsmodell:
Durch das sogenannte Vorauszahlungsmodell lassen sich zusätzlich Steuern sparen:
Seit dem Jahr 2010 sind die Beiträge zu Basis-, Kranken- und Pflegeversicherung in tatsächlicher Höhe und unbegrenzt als Sonderausgaben absetzbar – und zwar in dem Jahr, in dem sie gezahlt wurden. Daraus ergeben sich für die Steuererklärung wichtige Aspekte. Denn ein Steuervorteil ist auch dann möglich, wenn die Beiträge im Voraus für kommende Jahre gezahlt werden. Absetzbar sind Vorauszahlungen bis zur 2,5-fachen Höhe des laufenden Jahresbeitrages.

Der Beitrag für die private Krankenversicherung ist also in dem Jahr anteilig absetzbar, in dem er geleistet wird. In den Folgejahren profitiert man davon, dass die übrigen Versicherungsbeiträge zum Beispiel für Haftpflicht-, Berufsunfähigkeits- und Risikolebensversicherungen steuerlich geltend gemacht werden können. Das wäre ausgeschlossen, wenn man seine Krankenversicherungsbeiträge jährlich zahlen würde, denn dann würden die zur Verfügung stehenden Freibeträge von 2800,- € für Freiberufler vollständig ausgefüllt werden. Durch die Vorauszahlung belasten jedoch keine Krankenversicherungsbeiträge diesen Teil, sodass der Freibetrag für diese Versicherungen zur Verfügung steht.

 

Beispiel einer Optimierung:

Dr. N.N., 54 Jahre, mit Sohn versichert, aktueller Monatsbeitrag: 675,31 €

A) Umstellung in den Arzttarif mit einer Erhöhung der Selbstbeteiligung von 255,- € auf 1.100,- €. Ansonsten verbesserte Leistungen. Ersparnis 803,- €
B) Neuversicherung des Sohnes bei verbessertem Versicherungsschutz. Ersparnis 579,- €
C) Umstellung auf jährliche Zahlungsweise, Ersparnis 243,- €
D) Durch das Vorauszahlungsmodell konnte eine steuerliche Ersparnis von 1.340,- € erzielt werden
E) Gesamtersparnis: 2.965 € oder 36%.

Insbesondere im Jahr einer Praxisabgabe sollten die Beiträge für die Krankenversicherung im Voraus entrichtet werden. So kann man die hohe steuerliche Belastung durch den Verkauf der Praxis ein wenig mildern.

 

Beitragsentlastungstarife:

Die sogenannten Beitragsentlastungstarife garantieren Ihnen eine monatliche Entlastung ab dem 65. Lebensjahr, ggf. auch früher. Sie sind Teil der Altersversorgung! Dafür ist ein zusätzlicher Beitrag erforderlich. Diesen können Sie genauso prozentual steuerlich absetzen, wie den Beitrag für Ihre PKV i. D. R. zwischen 80 und 90%. Die monatliche Entlastung ab Alter 65 ist dagegen steuerfrei. Insofern sind Beitragsentlastungstarife sehr lohnenswert.
Bei Zahnärzten kompensiert der Tarif den fehlenden Zuschuss des VZN zur privaten Krankenversicherung, der von der gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wird

Die Beitragsentlastungstarife bieten häufig die einzige Möglichkeit steuerfinanziert Altersvorsorge aufzubauen, da durch den doppelten Höchstbeitrag in das VZN die Absetzbarkeit für private Basisrentenversicherungen ausgeschöpft sind.

Dazu ebenfalls ein Beispiel:

A) Ein fünfzigjähriger Zahnarzt investiert einen Betrag in Höhe von 10.000,- € einmalig in die BE-Tarif bei der Allianz Krankenversicherung

B) Steuerlich können 85% abgesetzt werden, d. h. er hat eine Steuerersparnis von 4.100,- € (Spitzensteuer / Kirche). Effektiv beträgt der Beitrag also nur ca. 5.900,- €

C) Die garantierte lebenslange Beitragsersparnis beträgt 94,20 € monatlich ab Alter 65, d. h. 1.130,40 € p. a. Der „Breakeven“ liegt also bei nur gut 5 Jahren

Bei Interesse nehmen Sie bitte mit uns Kontakt auf