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Unübersichtlich sind mittlerweile alle Regelungen, Gesetze und Vorschriften für niedergelassene Zahnärzte/-ärztin geworden. Es kann passieren, dass man selbst – ungewollt – in einen Rechtsstreit verwickelt wird.
Niedergelassene Zahnärzte haben neben den üblichen Rechts- und Vertragsverhältnissen unzählige Rechtsbeziehungen, mit denen Sie häufig zu tun haben:
Die wichtigsten Leistungsbausteine im Überblick:
Auf Grund ständiger Verspätung muss einer ZFA gekündigt werden. Die Mitarbeiterin streitet die Vorwürfe und Rechtmäßigkeit der Kündigung ab. Im Prozess wird die Rechtsmäßigkeit der Kündigung bestätigt. Trotz des Prozessergebnisses sind die Kosten für den eigenen Anwalt selbst zu tragen. Diese Kosten übernimmt der Rechtsschutzversicherer.
Zur Durchsetzung Ihrer Forderungen – z. B. nach einer missglückten Operation
Der Zahnarzt muss Klage einreichen, weil der Patient trotz dreifacher Mahnung nicht zahlt. Sie können über den sog. Existenzrechtsschutz auch die Mahnungen im Vorfeld der Klage auf darauf spezialisierte Unternehmen auslagern und somit sehr effizient Zeit und Kosten sparen. Diese Dienstleistung kostet bei diversen Versicherern nur etwas mehr als 100,- € p. a.Steuerrechtsschutz
Hinsichtlich der Höhe der Betriebsausgaben sowie der vorgenommenen Abschrei-bungen kommt es zu Differenzen mit dem Finanzamt. Der VN klagt vor dem Finanzgericht.
Sie haben ein Röntgengerät geleast. Wegen einer im Vertrag enthaltenen Fort-setzungsklausel kommt es zu Differenzen
Sie müssen die Miete für die Praxis auf Grund eines Mangels mindern. Es kommt zu einem Rechtsstreit.
Ihnen wird vorgeworfen, eine fahrlässig begangene Straftat in Form eines Vergehens begangen zu haben. Dies bedeutet, dass die Staatsanwaltschaft gegen Sie ermittelt.
Die Leistungen des Spezial-Straf-Rechtsschutzes gehen deutlich über die des normalen Straf-Rechtsschutzes hinaus. Für Zahnärzte ist der Bereich wichtig, da laufende Ermittlungsverfahren nachhaltig das Image schädigen können mit spezialisierten Rechtsanwälten Honorarvereinbarungen getroffen werden können auch für den Vorwurf von Vorsatzdelikten Rechtsschutz besteht eigene Gutachter im Strafverfahren beauftragt werden können
Wenn die Zahlungsmoral und -fähigkeit der Patienten zu wünschen übrig lässt, kann das ein ernsthaftes finanzielles Problem für Sie bedeuten. Mit einem sogenannten Existenzrechtsschutz (auch Forderungsrechtsschutz genannt) wird das Kostenrisiko für die außergewöhnliche Forderungsbeitreibung und für das gerichtliche Mahnverfahren übernommen. Außerdem die Kosten für Bonitätsprüfungen und Adressmitteilungen.
Außergerichtliche Forderungsbeitreibung
Die außergerichtliche Forderungsbeitreibung wird überprüft – übrigens auch dann, wenn die Schuldnerbonität negative Merkmale aufweist. In diesem Fall versuchen die Forderungsmanager, eine für beide Parteien akzeptable Lösung zu finden, z. B. eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Patienten.
In jedem Fall gilt: Erst bekommt der Zahnarzt das Geld, dann die Versicherung, auch bei Teil- und Ratenzahlungen. Zahlt der Patient aufgrund der Mahnung, erhalten Sie 100 Prozent des Rechnungsbetrages.
Einschätzung der Erfolgsaussichten
Wenn die Forderung während der außergerichtlichen Beitreibung streitig wird, erhalten Sie ein Schreiben mit der rechtlichen Einschätzung zu den Erfolgsaussichten Ihrer Forderung und der unverbindlichen Empfehlung eines spezialisierten Rechtsanwaltes vor Ort.
Gerichtliches Mahnverfahren und Zwangsvollstreckung
Zahlt der Patient nicht oder nur teilweise, veranlassen die Forderungsmanager das gerichtliche Mahnverfahren und leiten die notwendigen Zwangsvollstreckungsmaßnahmen ein.
Unbegrenztes Abgabevolumen
Sie können völlig frei entscheiden, welche und wie viele Rechnungen Sie den Forderungsmanagern übergeben.
Abwicklung:
Die ausstehenden Rechnungen werden einfach an die Versicherung versendet. Voraussetzung ist, dass sich der Patient in Verzug befindet. Es wird benötigt:
Die Rechnungskopie
Ggf. letzte Mahnung
Das ausgefüllte Inkassoauftragsformular
Im Vorfeld muss jeder Patient eine Einverständniserklärung unterschreiben, damit Sie die Daten an den Versicherer weiterleiten dürfen.
Wenn es bei den o. g. Praxisformen zu Rechtsstreitigkeiten unter den Ärzten kommt (z. B. aus dem Verkauf eines Praxisanteils), sind diese vom Versicherungsschutz nicht gedeckt, wenn nur ein gemeinschaftlicher Rechtsschutzvertrag besteht.
Die Lösung besteht darin, für jeden Arzt eine eigene Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Nur dann ist gewährleistet, dass Rechtsstreitigkeiten mitversichert sind. Die Anzahl der Mitarbeitet zur Prämienberechnung wird dann einfach auf die Ärzte aufgeteilt.