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Unübersichtlich sind mittlerweile alle Regelungen, Gesetze und Vorschriften für niedergelassene Zahnärzte/-ärztin geworden. Es kann passieren, dass man selbst – ungewollt – in einen Rechtsstreit verwickelt wird.
Niedergelassene Zahnärzte haben neben den üblichen Rechts- und Vertragsverhältnissen unzählige Rechtsbeziehungen, mit denen Sie häufig zu tun haben:
Rechtliches Konfliktpotential
Firmen-Bereich
Für den Versicherungsnehmer besteht Versicherungsschutz auch für arbeitsrechtliche Streitigkeiten mit seinen angestellten Personen wie:
Lohn- oder Urlaubsforderung eines gekündigten Arbeitnehmers
Angeblich zu wenig abgeführte Sozialversicherungsbeiträge für einen Arbeitnehmer
Ergänzend besteht Versicherungsschutz auch für die Wahrnehmung rechtlicher Interessen als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer bzgl. Eines vom Arbeitgeber vorgelegten schriftlichen Angebots auf Abschluss einer Aufhebungsvereinbarung, auch, ohne dass Anspruch auf Rechtsschutz besteht.
Es werden Kosten bis zu einem Höchstbetrag 1.000,00 € (=Versicherungssumme) je Rechtsschutzfall erstattet.
Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit
In diesem Baustein sind gerichtliche Streitigkeiten aus schuldrechtlichen Verträgen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der versicherten Tätigkeit des Unternehmens stehen, versichert. Dies können Verträge mit Kunden, Lieferanten, Herstellern und anderen Dienstleistern sein.
Der Versicherungsschutz gilt ab Gericht.
Streit wegen der Honorarrechnung mit dem Privatpatient
Spezial-Straf-Rechtsschutz
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit seinen im Versicherungsschein angegebenen Heilwesenberuf und dessen angestellte Personen in Ausübung ihrer beruflichen Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Betrugsvorwurf zum Nachteil einer gesetzlichen Krankenkasse
Anzeige wegen Körperverletzung nach medizinisch notwendigen Maßnahmen an einem Patienten
Beim Vorwurf von Vergehen und Verbrechen
Ermittlungsverfahren nach Streit am Gartenzaun: Anzeige gegen Sie wegen Beleidigung
Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte und eingekaufte Dienstleistungen
Mängel an dem neuen selbst genutzten medizinischen Gerät
Regress-/ Abrechnungs-Rechtsschutz in Vorverfahren
Regresse wegen unwirtschaftlicher Verordnungsweise und / oder unwirtschaftlicher Behandlungsweise
Grundstücks- und Mietbereich
Versichert sind alle gemieteten / selbst bewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland des Versicherungsnehmers sowie der Familienangehörigen gemäß Familiendefinition
Versichert sind zusätzlich alle vom Versicherungsnehmer für seine im Versicherungsschein angegebene Praxen / gewerblich selbst genutzten Objekte im Inland unter den im Versicherungsschein angegebenen Anschriften mit einer Jahresbruttomiete /-pacht bis insgesamt 350.000,- € (nicht für vermietete Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile)
Fehlerhafte Nebenkostenabrechnung für das privat oder gewerblich gemietete selbst genutzte Objekt
Kündigung / Eigenbedarfskündigung des Vermieters oder Mängein den gemieteten selbst genutzten Objekten
Auseinandersetzungen mit den Nachbarn
InkassoPro – Zugang zu einem professionellen Forderungsmanagement
das professionelle Forderungsmanagement und eine in der Regel kostenlose Serviceleistung für Rechtsschutzkunden
Weit mehr als die Hälfte aller Firmen, Selbstständige und Freiberufler erhalten nach Rechnungsstellung nicht ihr Geld. Diese ausstehenden Forderungen binden Kapital und bringen Verluste. Hierdurch entstehen schnell Liquiditätsengpässe.
Mit dem professionellen Inkassomanagement holen Sie Ihre Forderung ein und dies in der Regel ohne Verluste und zusätzliche Kosten.
Privat-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition für den privaten Lebensbereich.
Hausrat-, Berufsunfähigkeits- oder andere private Versicherungen verweigern Leistung.
Verkehrs-Bereich
Versicherungsschutz besteht für den Versicherungsnehmer sowie für die Familienangehörigen gemäß Familiendefinition u.a.
als Eigentümer, Halter, Fahrer oder Insasse aller bei Vertragsschluss und während der Vertragsdauer auf sie zugelassene oder auf ihre Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehene PKWs, Kombis, Krafträder, Mofas, Mopeds, Wohnmobile ohne Vermietung, Nutzfahrzeuge bis 4 t Nutzlast Omnibusse bis 9 Sitze, Traktoren, sowie Motorfahrzeuge zu Wasser und in der Luft
Drohendes Fahrverbot nach einer Ordnungswidrigkeit
Bußgeldverfahren/Führerscheinverlust/Strafprozess
Abwehr von Ansprüchen aus dem Wettbewerbs- und Urheberrecht im Zusammenhang mit der Einrichtung oder Nutzung einer Internet-Domäne oder Internet-Homepage für die freiberufliche Tätigkeit als Arzt oder Apotheker (passive Rechtsschutz). Die Homepage/Domäne muss durch eine diesbezüglich spezialisierte Agentur betreut werden. Es werden Kosten bis 2.000€ (= Versicherungssumme) je Rechtsschutzfall erstattet.
BAG-Rechtsschutz (als Zusatzbaustein)
Versichert ist der Versicherungsnehmer mit Vertrags-Rechtsschutz für die selbständige Tätigkeit als Gesellschafter seiner im Versicherungsschein angegebenen Praxis BAG/ÜBAG
Der Versicherungsschutz umfasst den Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen.
gegenüber dieser Berufsausübungsgemeinschaft und/oder
gegenüber den weiteren Gesellschaftern dieser Berufsausübungsgemeinschaft
Getragen werden die Kosten für die gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Gerichten bis zu einem Höchstbetrag von 50.000,- € je Rechtsschutzfall.
Streitigkeiten aus dem BAG-Vertrag mit der BAG/ÜBAG
Streitigkeiten bezüglich der Patientendaten bei Ausscheiden aus der BAG/ÜBAG
Streitigkeiten mit einem weiteren Gesellschafter wegen Nutzung der medizinischen Geräte
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