Die vorgezogene Altersrente aus einem zahnärztlichen Versorgungswerk

Im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung (BfA) bieten die zahnärztlichen Versorgungswerke i. d. R. eine sehr viel höhere Flexibilität, was einen vorzeitigen Rentenbezug bei gleichzeitiger Weiterführung der Praxis anbelangt. Diese Möglichkeit wird auch schon jetzt von vielen Zahnärzten genutzt. Die folgenden Ausführungen gehen der Frage nach, ob es auch finanziell eine kluge Entscheidung ist.

Dazu ein Fall aus der Beratungspraxis:

Ein 59-jähriger Zahnarzt möchte die freiberufliche Tätigkeit in der eigenen Praxis bis zum 67. Lebensjahr fortführen. Der Leistungsspiegel des Versorgungswerkes ergibt zum 01.01.2019 folgende Rentenanwartschaften (jeweils mit Weiterzahlung des Pflichtbeitrages):

1.) Altersrente mit 60 Jahren: 3.773,80 Euro

2.) Altersrente mit 62 Jahren: 4.513,78 Euro

3.) Altersrente mit 65 Jahren: 5.844,68 Euro

4.) Altersrente mit 67 Jahren: 6.920,96 Euro

Der monatliche Beitrag in das Versorgungswerk beträgt 2.492,40 Euro (29.908,80 p. a.) Dem ersten Anschein nach könnte man meinen, dass sich eine vorgezogene Altersrente nicht lohnt. Ist das aber wirklich so?

Die durchschnittliche Lebenserwartung eines 60-jährigen Mannes beträgt noch 21,62 Jahre. Wird die Rente mit 60 Jahren abgerufen, so werden insgesamt 258 Monatsrenten ausgezahlt. In Summe (ohne Rentensteigerungen) demnach: 973.640,40 Euro. Die nachfolgende Tabelle zeigt die voraussichtlichen Rentensummen je nach Renteneintrittsalter, die Summe der Beitragszahlungen bis zum Renteneintritt (ohne Steigerungen) sowie den Saldo.

Renteneintritt mit60626567
Rentensummen973.640,-1.056.224,001.157.246,001.121.195,00
Beitragszahlungen (ohne zukünftige Steigerungen) bis Renteneintritt./.59.817,60149.544209.361,60
Saldo973.640,-996.406,401.007.702,-911.833,40

Steuerliche Betrachtung:

Beiträge in das Versorgungswerk sind absetzbar, Renten sind zu versteuern. Die Steuersätze variieren, je nach dem wann der Rentenbeginn ist

Rentenbeginn im Alter6062 (Jahr 2021)65 (Jahr 2024)67 (Jahr 2026)
Absetzbarkeit in Prozent der Beiträge889298100
Rentenbesteuerung in % (zukünftige Rentenerhöhungen werden mit 100% versteuert)78818486

Zusätzliche freie Liquidität:

Wenn die Rente mit 60 in Anspruch genommen wird, entsteht ein großer Liquiditätseffekt aufgrund der Rentenzahlung einerseits und der gesparten Beiträge andererseits. Die nachfolgende Tabelle gibt Auskunft darüber, wie hoch die Liquidität nach Steuern ist?

Unter Voraussetzung des Spitzensteuersatzes ergeben sich folgende Werte:

Rentenbeginn im Alter von626567
Summe der freien Liquidität (ohne Verzinsung) 110.814,-277.036,-387.850,-

Die entscheidende Frage lautet, ob diese Liquidität ausreichend ist, um die entstehende Lücke durch die vorgezogene Altersrente mit Alter 60 auszugleichen? Um es zu vergleichen, wird auf das 67. Lebensjahr abgestellt.

Rentenbeginn mit60626567
Nettorente im Alter 67 aus dem Versorgungswerk2.829,-3.176,-4.112,-4.869,-
Zusätzliches monatliches Kapital aus Entnahmeplan (nach Steuern mit 4%-iger Verzinsung), Beginn im Alter 672.734,-1.762,-827,-./.
Summe5.563,-4.938,-4.939,-4.869,-

Fazit:

Wie man erkennen kann, lohnt sich die vorgezogene Altersrente aus dem Versorgungswerk.

Mit einer gesamten Altersrente netto von 5.563,- Euro mit 60 beträgt der monatliche Unterschied im Vergleich zur Rente mit 67: 694,- €.

Wenn man den Unterschied nicht ausgibt, sondern wiederum anspart, so beträgt das Kapital mit 81 Jahren und 6 Monaten 281.660,- €. Dies sollte ausreichen, um die restliche Lebenszeit zu finanzieren.

Im Einzelfall kann man dennoch zu einer anderen Empfehlung kommen. Dies kann z. B. dann der Fall sein, wenn der Altersunterschied zwischen Ehepaaren besonders groß ist, sodass eine Hinterbliebenenrente mit langer Laufzeit wahrscheinlich ist. Darüber hinaus ist das Thema Berufsunfähigkeitsabsicherung sowie Krankentagegeld zu hinterfragen.

Auf jeden Fall sollte der Aspekt der vorgezogenen Altersrente in eine umfassende Ruhestandsplanung mit einbezogen werden. Eine Ruhestandsplanung gibt darüber hinaus Klarheit über die zu erwartenden netto Einkünfte aller Renten und sonstigen Einkunftsarten wie z. B Vermietung und Verpachtung sowie eine komplette Vermögensübersicht inkl. Darlehensstände.